300 Jahre St. Anna Schwerin
(1) Das erste Kirchenbuch von St. Anna
Die Gemeinde St. Anna zu Schwerin hat viele Schätze aus alter Zeit. Wenn man diese genau betrachtet und untersucht, wird Vergangenheit wieder lebendig. Zu den wichtigsten Dokumenten aus den Anfangsjahren gehört das erste Kirchenbuch der Gemeinde. Das kleine unscheinbare Büchlein umfasst hauptsächlich die Zeit von 1672 bis 1732, beginnt also lange vor dem eigentlichen Gründungsjahr 1709. Alle Eintragungen sind in lateinischer Sprache verfasst. Sie dokumentieren erste Ansätze katholischen Glaubenslebens in Mecklenburg nach der Reformation. Unter der Regierung des Herzogs Christian I. Louis, der 1663 in Frankreich zur katholischen Kirche übertrat, entstand eine kleine Hofgemeinde, die als Vorläufer der späteren Gemeinde St. Anna gesehen werden kann.
Das erste Kirchenbuch der Gemeinde wurde vom Hofkaplan Caspar Engelbert Schmael angelegt. Er stand vorher im Dienst von Bischof Niels Stensen und kam nach dessen Tod aus Hamburg nach Schwerin. Der Herzog ernannte ihn 1687 zu seinem neuen Hofkaplan, weil wenige Tage vor Niels Stensen auch der bisherige Hofkaplan Jakob Stephani gestorben war. Der Augustinereremit Stephani hatte über lange Jahre das besondere Vertrauen des Herzogs. Er stammte aus Fiume und war bereits 1669 von der Wiener Hofkirche über Leipzig nach Schwerin gekommen. Sein Dienstbeginn in Mecklenburg schien zunächst unter keinem günstigen Stern zu stehen, denn auf der Reise hierher wurde er bei Magdeburg von Räubern überfallen und ausgeplündert. Zu dieser Zeit war Bernhard Hake Kaplan am Herzogshof. Er hatte als erster von 1667 bis 1671 dieses wichtige Amt in Schwerin inne.
Als Kaplan Schmael den Tod seines früheren Dienstherrn Niels Stensen ordnungsgemäß dokumentieren wollte, fand er von seinen Vorgängern nur einzelne Blätter vor, auf denen sie bisherige Taufen und Trauungen eingetragen hatten. So übertrug er auf den ersten Seiten des von ihm angelegten „Taufbuches“, die früheren Aufzeichnungen, bevor er mit den eigenen Eintragungen begann. Gleiches machte er bei der Trauungs-Matrikel, die auf Seite 101 des Kirchenbuches anfängt. Eine eigene Sterbe-Matrikel für die Gemeinde legte Kaplan Schmael nicht an.
Allerdings begann er auf dem letzten Blatt des Kirchenbuches mit einer Liste der hier bisher verstorbenen katholischen Geistlichen. Am Anfang dieser Liste steht der Sterbeeintrag fĂĽr Bernhard Hake. Es folgen die Eintragungen fĂĽr Pater Stephani und fĂĽr Bischof Niels Stensen, die beide im November 1686 in Schwerin starben.
Wann fand nun die erste katholische Taufe in Mecklenburg nach der Reformation statt, wann die erste Trauung? Gab es schon zu dieser Zeit katholische Beerdigungen in Schwerin? Auf diese Fragen gibt das erste Kirchenbuch allein keine ausreichende Antwort. Hier müssen andere Dokumente mit zu Rate gezogen werden. Einige davon befinden ebenfalls im Pfarrarchiv von St. Anna, die meisten liegen jedoch im Landeshauptarchiv Schwerin. So fand die erste Trauung, die im Kirchenbuch eingetragen ist, im Jahre 1679 statt. Wir wissen aber aus anderen Urkunden, dass bereits 1677 der Herzog seinem Hofkaplan die Genehmigung erteilte, den lutherischen Stallmeister Bernhard von Bibow mit der französischen Hofdame Gabrielle de Flavigny in der Schlosskirche nach katholischem Ritus feierlich zu vermählen. Den Eintrag dieser Trauung, die für die spätere Schweriner Gemeinde von großer Bedeutung sein sollte, suchen wir im Kirchenbuch vergeblich.
Ähnlich lückenhaft ist wohl auch die Taufmatrikel. Das früheste Taufdatum im ersten Kirchenbuch steht auf der Innenseite des Buchdeckels. Die hier verzeichnete Liste von Taufeinträgen aus den Jahren 1672 bis 1686 wurde ebenfalls später aus anderen Quellen hierher übertragen. Sie stammt vom letzten Hofkaplan des katholischen Herzogs, dem Hildesheimer Benediktinerpater Ernst Borckloo. Dieser betreute die wenigen Katholiken in Mecklenburg von der Aufhebung der katholischen Hofgemeinde im Jahre 1692 bis zur Gründung der Schweriner Missionspfarrei durch die Jesuiten 1709.
Die einzige Nachricht über eine katholische Beerdigung aus der frühen Zeit der Hofgemeinde findet sich ebenfalls im Landeshauptarchiv. Hier beschreibt Kaplan Hake, wie er in seiner Amtszeit den verstorbenen Hofschuster Lesperance auf dem Domfriedhof beerdigte. Die Sterbematrikel im ersten Kirchenbuch wurde erst viel später durch Pater Borckloo angelegt. Sie beginnt mit dem Sterbedatum von Hofkaplan Schmael. Dieser wurde durch den Zisterzienserpater Bernhard Hoffmeister aus Ratzeburg am 28. Januar 1692 im Schweriner Dom beigesetzt.
Der nächste Sterbeeintrag betrifft die - neben Niels Stensen - prominenteste Persönlichkeit, die überhaupt in einem Kirchenbuch von St. Anna verzeichnet ist. Am 11. Juni 1692 starb im holländischen Den Haag der katholische Herzog von Mecklenburg-Schwerin, Christian I. Louis. Er wurde nach Schwerin überführt, wo sein Leichnam im August von Hofkaplan Borckloo empfangen und im Dom aufgebahrt wurde. Nach den feierlichen Exequien und der Trauerversammlung brachte man den Toten „mit großem Pomp“ nach Bad Doberan. Im dortigen Münster wurde er am 25. August 1692 von Pater Borckloo unter Assistenz von Pater Hoffmeister und dem Kaplan des kurmainzischen Residenten in Hamburg, Johannes Rötenbeck, in der Gruft seiner Väter nach katholischem Ritus beerdigt.
Sechs Wochen nach dem Tode des katholischen Herzogs mussten die Katholiken die Schlosskapelle verlassen. Für die folgende Zeit stellt sich die Frage, wo jetzt die katholischen Taufen und Trauungen stattfanden. In den Tauf- und Trauungs-Einträgen seit Pater Borckloo gibt es dazu verschiedene Angaben. Manchmal wird als Ortsbezeichnung der Begriff „in cubiculo meo“ – in meiner Kammer –verwendet. Manchmal schrieb man auch, dass die Taufen oder Trauungen in anderen Privaträumen stattgefunden hätten. Tatsächlich gestattete der nachfolgende lutherische Herzog Friedrich Wilhelm den Katholiken im Lande weiterhin die Feier der heiligen Messe und auch die Spendung von Sakramenten.
Diese Erlaubnis war zunächst auf Privaträume der Frau Gabrielle von Bibow und des katholischen Hofrates von Bünsow beschränkt. Sie galt ebenso für den kaiserlichen Gesandten Graf von Eck, der in dieser Zeit oft zu Verhandlungen nach Mecklenburg kam. 1697 trat der herzogliche Geheimratspräsidenten Graf von Horn zur katholischen Kirche über. Auch ihm erteilte der Herzog die Genehmigung, in seinem Haus katholischen Gottesdienst zu feiern.
Besondere Bedeutung für die Schweriner Gemeinde erlangte allerdings die kleine Hauskapelle, die in dieser Zeit auf dem Grundstück der Familie von Bibow in der Schweriner Burgstraße (heute Schlossstraße) über einem Pferdestall eingerichtet wurde. Diese Kapelle wird gemeint sein, wenn Pater Borcklooseit 1693 einige Male „in sacello“ – im kleinen Heiligtum - als Ortsbezeichnung in das erste Kirchenbuch schrieb. Heute steht dort, wo sich einst die erste katholische Kapelle in Schwerin befand, das Pfarrhaus von St. Anna. Über den Grundmauern des Wohnhauses der Familie von Bibow erhebt sich heute die Schweriner Propsteikirche.
Frau von Bibow, die seit 1696 als Hofmeisterin und seit 1704 als Oberhofmeisterin höchste Ränge am Schweriner Hof bekleidete, war einst als katholische Hofdame der Herzogin Isabelle-Angelique nach Mecklenburg gekommen. Aus ihrer Ehe mit dem lutherischen Stallmeister Bernhard Christoph von Bibow gingen vier Kinder hervor, die alle mit Zustimmung des Vaters katholisch erzogen wurden. Drei von ihnen werden im ersten Kirchenbuch auch namentlich genannt. Bernhard von Bibow, der als Oberstallmeister - später auch als Oberhofmeister und Geheimer Rat - großen Einfluss im Lande hatte, blieb Zeit seines Lebens bei der lutherischen Konfession. Er starb 1724, ein Jahr vor seiner Frau, der die katholische Gemeinde in Schwerin so viel zu verdanken hat.
Am 4. November 1709 kam dann der erste Missionspfarrer nach Schwerin. Es war der Jesuitenpater Gerard Dumont, dessen Eintragungen wir seit diesem Zeitpunkt im ersten Kirchenbuch vorfinden. In allen Matrikeln bezeugte er, dass er die Leitung der Schweriner Gemeinde vom Benediktinerpater Ernst Borckloo übernahm, der jetzt in das Hildesheimer Kloster zurückgerufen wurde. Die letzten Eintragungen finden wir in der Sterbeliste der Priester. Sie stammen von den Nachfolgern Pater Dumonts; den Jesuiten Karl von Stöcken, Heinrich Wernzen, Anton Zuhorn und Sixtus Henseler. Nacheinander waren sie die ersten Pfarrer der Schweriner Gemeinde und prägten entscheidend das katholische Glaubensleben in der norddeutschen Diaspora.
Noch ein weiterer Geistlicher der Schweriner Gemeinde hat seine Spuren in diesem Kirchenbuch hinterlassen. Es war der achte Missionspfarrer, Laurentius Papenheim, der 1805 damit begann, die Daten in den ersten drei Kirchenbüchern der mecklenburgischen Katholiken statistisch zu erfassen. Ihm verdanken wir die Kenntnis der Tauf-, Trauungs und Beerdigungszahlen in der damaligen Gemeinde. So wurden nach seinen Auszählungen von 1672 bis 1732 – also in den ersten 60 Jahren katholischen Gemeindelebens nach der Reformation – 271 Taufen in diesem Buch erfasst. Von 1679 bis 1732 gab es 94 Trauungen durch katholische Geistliche, in den vierzig Jahren nach 1692 wurden in Mecklenburg insgesamt 98 Katholiken beerdigt.
Wenn man die Statistik des Pfarrers Papenheim zum ersten Kirchenbuch von St. Anna genauer prĂĽft, wird man kleine Fehler feststellen. Das kann man mit einem Augenzwinkern ĂĽbergehen, denn schlieĂźlich hat er sich zugunsten der kleinen Gemeinde verrechnet, die sich damals unter unvorstellbaren MĂĽhen und Entbehrungen mit Gottes Hilfe in der norddeutschen Diaspora behauptet hat.
Dr. Georg Diederich